Schornsteinfeger
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Innungs-Schornsteinfeger
Es ist ein Verdienst des damaligen Hof-Schornsteinfegermeisters Heinrich Gierke aus Ludwigslust, der eine Bittschrift an den Großherzog Friedrich Franz II. verfasste, in deren Resultat sich 26 Kollegen zu einer Innung der Schornsteinfeger in Mecklenburg-Schwerin zusammenschließen konnten.
So lautete die Bitte:
Durch einen Statutenentwurf erfolgte die Umwandlung der Bezeichnung "Amt für Schornsteinfeger" in die neue Bezeichnung "Schornsteinfegerinnung für Mecklenburg-Schwerin". Die Mitgliederzahl betrug 45 Kollegen.
Die Innung Mecklenburg-Schwerin trat 1892 dem Zentralinnungsverband bei. Der Antrag auf Beitritt wurde in den Jahren 1884 und 1887 jeweils abgelehnt.
Erlass des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen durch den Landtag des Landes Mecklenburg.
Im Ergebnis wiederholter Forderungen der Schornsteinfegermeister wurde ein Erlass verkündet, der die Hinzuziehung der Schornsteinfegermeister zu Roh- und Gebrauchsabnahmen anordnete.
Eine Kehrordnung und ein Kehrgebührentarif wurden für Mecklenburg erlassen.
Es entstand eine neue Verordnung über das Schornsteinfegerwesen mit den dazugehörigen Erläuterungen.
Durch die grausamen Auswirkungen des faschistischen Krieges bestand auch im Schornsteinfegerhandwerk eine Situation, wie sie schlimmer nicht kommen konnte und auch nie mehr kommen darf. Arbeitsgeräte, Waschmittel, Arbeitsanzüge usw. waren nicht vorhanden. Verschärft wurde die Situation durch die Überbelegung der Wohnungen. In den Nachkriegsjahren wurde vom Schornsteinfegerhandwerk bis zur Grenze des Unmöglichen alles getan, um Brände zu verhüten und die übriggebliebenen Wohnungsgrundstücke vor Bränden zu schützen.
Im Interesse der Brandsicherheit wurde die Kehrfolge auf sechs Wochen festgelegt und eine Neueinteilung der Kehrbezirke vorgenommen.
Die Zahl der Kehrbezirke erhöhte sich in den Jahren 1949 auf 136 und bis 1952 auf 146.
Mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik 1949 erhielt das Handwerk eine neue Grundlage. Die Statute der Innung fielen weg. Es erfolgte die Umbildung in Berufsgruppen des Schornsteinfegerhandwerks für die jeweiligen Bezirke der ehemaligen DDR. Es entstanden die Bezirke Rostock mit 75 Kehrbezirken, Neubrandenburg mit 62 Kehrbezirken und Schwerin mit 56 Kehrbezirken.
Vom Staatssekretariat für innere Angelegenheiten wurden eine neue Kehrordnung und eine neue Kehrgebührenordnung für das gesamte Territorium herausgegeben. Damit wurden alle landesrechtlichen Vorschriften annuliert. In diesem Zusammenhang erfolgte z. B. auch eine Verkleinerung der Kehrbezirke. Damit entfielen die bis dahin traditionsgemäßen Übernachtungen in Scheunen und Ställen.
- 1955 Erlass der Sonderbauordnung
- 1956 Forderung durchgehender Laufsteganlagen
- 1958 Einführung des Karteikartensystems anstelle des Kehrbuches, Einführung von Kleidergeld
- 1959 Erlass der Deutschen Bauordnung (Mitwirkungspflicht bei Rohbau-Gebrauchsabnahmen)
- 1960 Motorisierung im Kehrbezirk. Einführung von Brausebädern in allen Kehrbezirken
- 1962 Einführung der Kehrfolge für Gas
- 1967 Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche
- 1974 Neueinteilung der Kehrbezirke nach Abstimmung der Kehrfolgenveränderung ab 01.01.1975 verbindlich
- 1977 Die Veränderung des Wochenlohnes von 96,00 Mark auf 105,00 Mark wird für die Gesellen verbindlich eingeführt.
Die Konzeption beinhaltet die Sicherung der Versorgungssituation der Bevölkerung durch das Schornsteinfegerhandwerk. Die Dienstleistungen beinhalten Kehrarbeiten, bau- und heiztechnische Beratungen, Unterstützung der Brandschutzorgane, Prüfung und Begutachtung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen, Aussprache von Sperrungen bei bedrohlichen Schäden und Mitarbeit in der Zivilverteidigung. Ebenfalls enthalten ist die Mitarbeit an der Lösung des Wohnungsbauproblems, indem zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben Schornsteinköpfe, Laufbohlen und Feuerungsanlagen repariert werden, so dass eine hohe Feuersicherheit gegeben ist.
Das Handwerk kommt wieder dahin, wo es hingehört - zu den Handwerkskammern der Region und nicht mehr zu den staatlichen Organen.
In Hannover/Langenhagen kommt es zum ersten historischen Treffen der Berufsvertretungen aus der ehemaligen DDR und der BRD. Die Delegationen werden angeführt vom damaligen FA-Vorsitzenden der Kammer der Technik, Dipl.-Ing. Wolfgang Freuck und dem Bundesinnungsmeister, Eugen Steichele. An dem Treffen in Langenhagen nehmen auch weitere verdienstvolle BSFM wie Dipl.-Ing. Heinz Dinter aus Greifswald teil. Er leistete insbesondere in dem FUA des Fachausschusses Hausschornsteine Hervorragendes. Das Ergebnis des Treffens ist die Langenhagener Erklärung vom 25.01.1990.
Die Schornsteinfeger-Innungen Rostock mit dem Obermeister BSFM Max-Dieter Schulz, Schwerin mit dem Obermeister BSFM Dieter Schielmann und Neubrandenburg mit dem Obermeister BSFM Manfred Callies werden gegründet.
Zum Zentralinnungsmeister der ehemaligen DDR wird der Kollege Dipl.-Ing. BSFM Wolfgang Freuck gewählt. Für die Technik ist der Kollege BSFM Dipl.-Ing. Stephan Grallap verantwortlich und die Berufsbildung übernimmt der Kollege BSFM und Konstrukteur Joachim Wendland.
Die drei Mitgliederinnungen Schwerin, Rostock und Neubrandenburg stimmen über die Satzung ab. Zum Landesinnungsmeister wird Wolfgang Freuck gewählt. Somit ist nach dem 2. Weltkrieg und der Zeit der ehemaligen DDR nach über 38 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern wieder ein Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks gegründet.
Der neue große Verband der Schornsteinfeger für die Bundesrepublik Deutschland ist neu geboren.
Die alte Kehr- und Überprüfungsordnung aus dem Jahre 1953 wird damit außer Kraft gesetzt. Eine moderne Kehr- und Überprüfungsordnung löst eine fast 39-jährige gesetzliche Regelung für die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen, Feuerstätten und Lüftungsanlagen ab.
Auf einer festlichen Veranstaltung in Kühlungsborn kommt es zum Zusammenschluss von drei ehemaligen Schornsteinfeger-Innungen zu einer Innung. Die 196 Bezirksschornsteinfegermeister des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Innung Rostock 85 Kollegen, Innung Neubrandenburg 55 Kollegen und Innung Schwerin 56 Kollegen - nehmen die Satzung der Schornsteinfeger-Innung Mecklenburg-Vorpommern an und gründen somit die Schornsteinfeger-Innung für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Zum Obermeister und Landesinnungsmeister wird der Dipl.-Ing. BSFM Wolfgang Freuck gewählt.
Die Aus- und Weiterbildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks der Schornsteinfeger-Innung Mecklenburg-Vorpommern wird ihrer eigentlichen Bestimmung übergeben.
Zum ersten Mal hält der Zentrale Innungsverband des Schornsteinfegerhandwerks seinen Verbandstag in einem der neuen Bundesländer ab. Die Wahl fiel auf Schwerin, die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern.
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens - Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) - ist das bisher geltende Schornsteinfegergesetz (SchfG) umfassend geändert worden und tritt nach einer Übergangszeit am 31.12.2012 außer Kraft. Gleichzeitig tritt im Übergangszeitraum bereits schrittweise und am 01.01.2013 vollständig das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft.
Der Bundesrat verabschiedet die erste bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Damit gelten seit 01. 01. 2010 erstmals bundesweit einheitliche Tätigkeiten, Fristen und Gebühren für die Sicherheitsüberprüfung durch den Schornsteinfeger. Die Bundes-KÜO tritt mit Ablauf der Übergangsfrist Ende 2012 außer Kraft und wird durch eine neue Bundes-KÜO ersetzt, in der auch die Erhebung von Kosten für die den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Tätigkeiten geregelt werden.
Zur Mitgliederversammlung hat der Obermeister der Landesinnung Mecklenburg-Vorpommern, Ingo Ziola, den Antrag gestellt, die Schornsteinfeger-Innung für das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der dazugehörigen Immobilie in Klein Schwaß in den Schulverein aufzunehmen. Die Schulvereinsmitglieder der angeschlossenen Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben dem einstimmig zugestimmt.
In Mecklenburg-Vorpommern, gibt es die verpflichtende Besichtigung von Lüftungsanlagen durch den Schornsteinfeger (RüGVO). Die Reinigungs-, Überprüfungs-, und Gebührenerhebungsverordnung (RÜGVO) sichert im Land Mecklenburg-Vorpommern u.a. die Betriebs- und Brandsicherheit von Lüftungsanlagen einschließlich Dunstabzugsanlagen. Eine Übertragung von Feuer und Rauch ist auszuschließen. Dass dieses langfristig nur durch eine regelmäßig wiederkehrende Überprüfung und Reinigung dieser Anlagen gewährleistet ist, dafür haben sich insbesondere der Obermeister der Schornsteinfeger-Innung des Landes Mecklenburg-Vorpommern BSFM Ingo Ziola und der Technische Landesinnungswart BSFM Uwe Gerath gegenüber Vertretern aus der Politik immer wieder eingesetzt. Die Überprüfung und Reinigung der Lüftungsanlagen in Gebäuden ist gerade im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern unerlässlich.
Die neue Rechtslage bedeutet für Haus- und Wohnungseigentümer mehr Handlungsverantwortung. Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen zu veranlassen. Der Bezirksschornsteinfegermeister heißt nun "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger". Kehrbezirke werden nicht mehr nach Listen vergeben, sondern sind nunmehr im Rahmen von Ausschreibungsverfahren befristet für sieben Jahre zu besetzen.
Als Gast konnten die Mitglieder der Schornsteinfeger-Innung Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel begrüßen. Die Schornsteinfeger-Innung des Landes Mecklenburg-Vorpommern empfand es als große Wertschätzung, dass Frau Dr. Merkel ihr einen Besuch abstattete. In Ihrer Rede hob sie die Bedeutung des Handwerks als starke Säule in der Wirtschaft für Deutschland und Europa hervor.
Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben das Ausschreibungsverfahren nach dem seit 2008 gültigen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die bestellten Bezirksschornsteinfeger abgeschlossen. Somit sind alle Kehrbezirke im Land Mecklenburg-Vorpommern zum 01. Januar 2015 vergeben. Das Ausschreibungsverfahren war notwendig geworden, da die Europäische Union die in Deutschland geltende Monopolstellung für Kehrbezirksinhaber für die Dauer ihres Lebens beanstandet hatte, was zu einer umfassenden Reformierung des Schornsteinfegerrechts in Deutschland geführt hat.
Der 135. Bundesverbandstag des Schornsteinfegerhandwerks fand vom 25.-28.06.2019 erst zum zweiten Mal seit Bestehen des Verbandes in Mecklenburg-Vorpommern in der Hansestadt Rostock statt. Die Schornsteinfeger-Innung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erlebte mit allen Delegierten und Gästen informative, ereignisreiche und entspannte Tage.
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